Rechtsprechung
AG Bayreuth, 27.01.2017 - 003 F 1020/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- BAYERN | RECHT
FamGKG § 43 Abs. 1, Abs. 2
Verfahrenswert in Ehesachen - rewis.io
Verfahrenswert in Ehesachen
- ra.de
Verfahrensgang
- AG Bayreuth, 27.01.2017 - 003 F 1020/16
- OLG Bamberg, 13.04.2017 - 2 WF 51/17
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Köln, 10.11.2015 - 4 WF 161/15
Berücksichtigung des Vermögens der Ehegatten bei der Bemessung des …
Auszug aus AG Bayreuth, 27.01.2017 - 3 F 1020/16
Dieses fällt unter das so genannte Schonvermögen im Sinne des § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII und ist bei der Bemessung des Verfahrenwertes in Ehesachen nicht zu berücksichtigen (OLG Köln, Beschluss vom 10. November 2015 - II-4 WF 161/15 -, Rn. 7, juris).
- OLG Bamberg, 13.04.2017 - 2 WF 51/17
Verfahrenswertbestimmung in Ehesachen
Auf die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin wird der Verfahrenswertbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bayreuth vom 27.01.2017 (3 F 1020/16) dahingehend abgeändert, dass der Verfahrenswert erster Instanz 32.042,70 Euro beträgt.Im Verbundverfahren 3 F 1020/16 hat das Amtsgericht - Familiengericht - Bayreuth mit Beschluss vom 27.01.2017 den Verfahrenswert auf insgesamt 27.042,70 Euro festgesetzt.